CIDH fordert Recht auf freie Meinungsäußerung
Die Interamerikanische Menschenrechtsorganisation (CIDH) hat gestern die mangelnde Pressefreiheit in Venezuela kritisiert. Der Sonderberichterstatter der Stelle für Pressefreiheit des CIDH bezeichnete die Verhaftung der Journalisten der satirischen Wochenzeitung „Sexto Poder“ sowie das Verbot der Zeitschrift als inakzeptabel. Die Zeitung hatte vergangenen Monat eine karikierende Fotomontage des Präsidenten Hugo Chávez und sechs weiterer Funktionäre veröffentlicht. Daraufhin wurden die Direktorin Dinorah Girón und der Eigentümer Leocenis Garcia fest genommen. Das Verbieten regierungskritischer Publikationen käme nach Aussage der CIDH einer Zensur gleich und verstoße so gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die Stelle für Pressefreiheit nahm außerdem Bezug auf die Verurteilung des ehemaligen Gouverneurs des Staates Zulia und Präsidentschaftskandidaten Oswaldo Álvarez Paz. Paz wurde für die Verbreitung falscher Informationen zu zwei Jahren Haft verurteilt, da er in einem TV-Interview über die Existenz von Drogenhandel und bewaffneten Banden im Land sprach. „Diese Handlungen der venezolanischen Regierung stehen im Gegensatz zu den regionalen Standards der freien Meinungsäußerung und führen auf Grund ihrer abschreckenden Wirkung zur Selbstzensur. Dies gilt nicht nur für die unmittelbar betroffenen Personen, sondern für alle Medien in Venezuela“, so der Sonderberichterstatter der CIDH.
Er erinnerte die Regierung in dem südamerikanischen Land daran, dass die Existenz unabhängiger und pluralistischer Medien für das Funktionieren einer Demokratie unverzichtbar sei. Er forderte die venezolanischen Behörden dazu auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf freie Meinungsäußerung zu garantieren. Dies sei Teil des internationalen Menschenrechtsabkommens, dem auch Venezuela beigetreten ist. (aj)