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Chevron muss keinen Schadenersatz an Ureinwohner zahlen

Erdölpipelines in der Nähe von Lago Agrio, Ecuador. Diese Gegend ist der Hauptölfundort in Ecuador und durchzogen von diesen ungesicherten Pipelines. (Foto: Steffen/Adveniat)
Erdölpipelines in der Nähe von Lago Agrio, Ecuador. Diese Gegend ist der Hauptölfundort in Ecuador und durchzogen von diesen ungesicherten Pipelines. (Foto: Steffen/Adveniat)

Das Internationale Schiedsgericht in Den Haag gab damit dem Einspruch des amerikanischen Energieriesen statt.

Zudem hielten die zuständigen Richter in dem Urteil fest, dass Ecuador den Grundsatz der fairen Behandlung im Rahmen eines bilateralen Investitionsschutzabkommens mit den USA verletzt hat, wie Chevron in San Ramon (Kalifornien) sowie ecuadorianische Medien unter Berufung auf den Generalstaatsanwalt berichteten. Ecuador muss dem Ölkonzern daher eine noch nicht bezifferte Entschädigung zahlen.

Amazonas-Gebiet bis heute verseucht

 

Der aktuelle Schuldspruch ist Teil einer Serie rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Chevron und Ecuador. 30.000 Ureinwohner Ecuadors haben das Unternehmen auf Schadenersatz verklagt. Es geht um die Ölförderung im Amazonas-Gebiet zwischen 1964 und 1992. 450.000 Hektar tropischen Regenwalds wurden zerstört. Die Region ist bis heute durch giftige Flüssigkeiten und Ölrückstände verseucht.

 

Verantwortlich dafür war der US-Konzern Texaco, der 2001 von Chevron gekauft wurde. 2013 verurteilte der Oberste Gerichtshof Ecuadors Chevron zur Zahlung einer Strafe von 9,5 Milliarden US-Dollar. Der Konzern wies die Verantwortung für die Umweltschäden zurück. Ein New Yorker Gericht gab Chevron Anfang 2014 Recht. Der Konzern zog zudem vor das Schiedsgericht in Den Haag, um den Staat Ecuador wegen Verstoßes gegen ein "Investitionsschutzabkommen" zu verklagen.

 

Quelle: Deutsche Welle, se/jj (afp, epd)

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