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Abtreibungsgesetze in Lateinamerika - ein Überblick

Mexiko: Vitrine mit drastischen Darstellungen zur Frage von ungeborenem Leben und Abtreibung in der Basilika. (Symbolfoto: Adveniat/Hecker)
Mexiko: Vitrine mit drastischen Darstellungen zur Frage von ungeborenem Leben und Abtreibung in der Basilika. (Symbolfoto: Adveniat/Hecker)

Am 20. Juni haben mehrere venezolanische Frauenrechtsorganisationen ebenfalls einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der Schwangerschaftsabbrüche legalisieren soll. Bisher ist das in Venezuela nur dann möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.

Sonst stehen auf Abtreibungen Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Anlass genug für Blickpunkt Lateinamerika, einmal genauer hinzuschauen. Wie ist die Rechtslage bei Abtreibungen in den Ländern des Subkontinents?

Strikteste Gesetzgebung weltweit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verbot von Abtreibungen in keiner Region weltweit so verbreitet ist, wie in Lateinamerika und der Karibik. 90 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter leben in Ländern, in denen ein Abbruch der Schwangerschaft gänzlich verboten oder nur in Ausnahmesituationen möglich ist. Lediglich in Uruguay, Guayana und Französisch-Guayana ist Abtreibung komplett legal und die Entscheidung liegt in der Hand der Frau.

Am striktesten ist die Gesetzgebung in Zentralamerika und der Karibik. Alle sechs Länder, in denen ein Schwangerschaftsabbruch verboten ist, befinden sich dort. Dies betrifft El Salvador, Nicaragua, die Dominikanische Republik, Honduras, Haiti und Suriname. Die strikte Auslegung der Gesetze führt häufig zu hohen Gefängnisstrafen für Frauen, selbst wenn sie noch nicht einmal haben abtreiben lassen. Beispielhaft dafür steht der Fall der heute 34-jährigen Teodora Vázquez. Sie verlor im Jahr 2008 nach eigener Aussage ihr Kind im neunten Schwangerschaftsmonat, es kam tot zur Welt. Doch Polizei und Behörden warfen der jungen Salvadorianerin vor, das Kind nach der Geburt umgebracht zu haben. Sie wurde des Mordes für schuldig befunden und zu 30 Jahren Haft verurteilt. Teodora ist nur eine von vielen Frauen, die nicht nur ihr Kind verloren haben, sondern für eine Totgeburt auch noch ins Gefängnis mussten. Im Großteil der restlichen Länder der Region ist eine Abtreibung nur dann möglich, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist oder die Schwangerschaft durch eine Gewalttat zu Stande kam.

Verbote verhindern Abtreibungen nicht

Dabei ist inzwischen bewiesen, dass Verbote und eine strikte Auslegung der Gesetze in diesem Zusammenhang nicht dazu führen, dass weniger Abtreibungen vorgenommen werden. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die Zahl der Abbrüche vor allem dort zurückgegangen, wo sie legal vorgenommen werden können. Demnach ist die Abtreibungsrate zwischen 1990 und 2014 in den Ländern der so genannten entwickelten Welt, wo Abtreibungen größtenteils legal sind, um 19 Prozent gefallen. In den so genannten Entwicklungsländern konnte lediglich ein Rückgang um zwei Prozent festgestellt. Frauen, die in Lateinamerika ungewollt schwanger werden, lassen folglich trotzdem abtreiben. Das Verbot führt allerdings dazu, dass nur wenige von ihnen einen medizinisch einwandfreien Eingriff vornehmen lassen können. Die WHO führt zehn Prozent der sterbenden Mütter in der Region auf heimlich durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche unter hygienisch fatalen Bedingungen zurück. Am häufigsten betrifft dies ärmere und gesellschaftlich marginalisierte Frauen, die auch selten Zugang zu umfassender Aufklärung sowie Verhütungsmitteln haben.

Für die salvadorianische Frauenrechtsaktivistin Morena Herrera hat dies nicht nur etwas mit dem Wunsch, auch ungeborenes Leben zu schützen, zu tun: „Es wird deutlich, dass für die Mehrheit der Länder Lateinamerikas das Leben der Frauen nur wenig oder gar keinen Wert hat“. Ob die Abstimmung in Argentinien Einfluss auf weitere Länder der Region haben wird, bleibt abzuwarten. (aj)

 

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